| Psychotherapie trifft Spiritualität |

FAQ

Was ist, wenn ich mit Spiritualität nichts am Hut habe?
Ich schätze die Begegnungen mit jeder Seele, unabhängig von der jeweiligen Lebensweise. Meine Haltung soll bereichern, nicht einschränken.

Wie lange dauert eine Sitzung in der Psychotherapie?
Eine Sitzung dauert in der Regel zwischen 60 bis 90 Minuten. Über die Grundversicherung können maximal 75min. Gespräch pro Sitzung abgerechnet werden.

Wer übernimmt die Kosten der Therapie?
Es gibt drei Möglichkeiten:

- Die Kosten werden vollständig selbst getragen.
- Eine Zusatzversicherung übernimmt nachträglich einen Teil oder die gesamten Behandlungskosten.
- Die Grundversicherung der Krankenkasse trägt die Kosten (abzüglich Selbstbehalt und Franchise gemäss des gewählten Tarifs).

Was ist nötig, damit die Grundversicherung die Behandlungskosten übernimmt?
Um die Kosten über die Grundversicherung abzurechnen, wird eine ärztliche Anordnung zur Psychotherapie benötigt. Diese Anordnung kann von Ärztinnen oder Ärzten der Grundversorgung, der Psychiatrie sowie Psychosomatik ausgestellt werden:
- Fachärztinnen oder Fachärzte für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
- Hausärztinnen oder Hausärzte
Kurzzeitinterventionen oder Therapien für Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen können auch einmalig für maximal 10 Sitzungen durch Ärztinnen oder Ärzte anderer Fachrichtungen verordnet werden.

Wie viele Sitzungen übernimmt die Grundversicherung?
Hausärztinnen oder Hausärzte können bis zu zwei ärztliche Anordnungen verschreiben, die jeweils 15 Sitzungen ermöglichen, also insgesamt 30 Sitzungen. Auch Fachärztinnen oder Fachärzte für Psychiatrie oder Psychotherapie können 2 x 15 Sitzungen verordnen und bei Bedarf eine Verlängerung beantragen.
Bei psychischen Belastungen durch körperliche Erkrankungen können auch Fachärztinnen oder Fachärzte anderer Bereiche (z.B. Gynäkologie, Gastroenterologie, Pneumologie) maximal 10 Sitzungen anordnen. Falls diese Sitzungen nicht ausreichen, kann die Hausärztin oder der Hausarzt eine Erweiterung auf 30 Sitzungen oder weitere Verordnungen durch eine Fachärztin oder einen Facharzt der Psychiatrie beantragen.

Was, wenn mehr als 30 Sitzungen erforderlich sind?
Sollte die Therapie über 30 Sitzungen hinausgehen, ist eine Kostengutsprache des Versicherers notwendig. Die Fortsetzung der Behandlung muss dann durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie beurteilt werden. Falls die bisherigen Sitzungen von einer psychiatrischen Fachperson verordnet wurden, kann diese direkt eine Verlängerung beantragen. Andernfalls übernimmt die Hausärztin oder der Hausarzt die Beantragung unter Hinzunahme einer psychiatrischen Beurteilung.

Welche Kosten fallen für Selbstzahlende an?
Die Behandlungskosten können auch unabhängig von Diagnosen oder Versicherungen selbst getragen werden. Eine Übersicht über die Tarife für Selbstzahlende ist unter «Ablauf & Kosten» zu finden.

Kannst du mich als Psychotherapeutin krankschreiben oder mir Medikamente verschreiben?
Als Psychotherapeutin kann ich weder medizinischen Krankschreibungen / Arbeitsunfähigkeitszeugnisse ausstellen noch Medikamente verschreiben.

 


 

 
 
 
 
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